Satzung des SV Zwochau e.V.

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "Sportverein Zwochau e.V.", abgekürzt "SV Zwochau e.V.". Sitz des Vereins ist 04509 Zwochau, Sportlerheim. Die Postanschrift lautet Hallesche Straße 14, 04509 Zwochau. Der "Sportverein Zwochau e.V." ist mit seiner Satzung im Vereinsregister des Kreisgerichtes Delitzsch eingetragen.

§2 Vereinszweck

Der "Sportverein Zwochau e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Errichtung und Erweiterung von Sportanlagen und die Unterhaltung/Bewirtschaftung des Vereinsheimes. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3 Vereinsmittel

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind und unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§4 Beitritt

Jede natürliche Person kann unter Anerkennung dieser Satzung dem Verein beitreten. Der Beitritt vollzieht sich durch Unterschrift der Eintrittserklärung. Bei Minderjährigen bedarf es der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

§5 Mitgliedschaft

Der Verein hat:
a) ordentliche Mitglieder
b) Jugendmitglieder
c) ehrenmitglieder
d) passive Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind alle Mitglieder, die das 18.Lebensjahr vollendet haben. Jugendmitglieder sind alle Mitglieder, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Antrag der Abteilungen von der Mitgliederversammlung ernannt worden sind. Passive Mitglieder sind alle Personen, welche den "SV Zwochau e.V" materiell und finanziell unterstützen.

§6 Rechte der Mitglieder

Alle Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen und an allen Veranstaltungen teilzunehmen. Dabei sind die bestehenden Ordnungen zu beachten. Ordentliche- und Ehrenmitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, sie sind wahlberechtigt und antragsbefugt. Zur Wahrnehmung der Interessen der Jugendlichen im Verein wird ein geeignetes Mitglied in den Vorstand gewählt.


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